Der Spielausschuss des VFF/VBF weist auf § 16 (8) der Spielordnung hin !

Der Spielbetrieb wird bekanntlich gemäß der Spielordnung des VFF durchgeführt.
Der Spielausschuss weist zum Ende der Saison noch einmal auf §16 (8) der Spielordnung hin:
Tritt eine Mannschaft an den letzten 4 effektiv stattfindenden Spielen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantreten pro nicht angetretenem Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus: die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.

Die BSG Thales trauert um seinen Ehrenpräsidenten Demitrios Mamouris

Wir, die BSG Thales Berlin, ehemalige BSG SEL, teilt unter großer Bestürzung und tiefer Trauer mit, dass Ihr Ehrenmitglied und Ehrenpräsident
Dimitrios „Jimmy“ Mamouris
verstorben ist. 
Jimmy wurde am 30.09.1943 geboren und schlief friedlich am 25.03.2023 ein.
Er trat aktiv am 01.01.1966 in die BSG SEL ein und prägte dann den Verein auf und neben dem Platz.
Wir sprechen seiner Familie unser herzliches Beileid aus.

Abgemeldete BSGen

Folgende BSGen haben den VBF durch Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.03.2023 verlassen:

BSG DKB
BSG P&G
BSG CBB
BSG IBM-Klub

Durch das Ausscheiden der BSG IBM-Klub sind die Spielgemeinschaften mit der BSG Berliner Sparkasse aufgelöst. Die gemeldeten Mannschaften spielen die Saison unter BSG Berliner Sparkasse weiter.

Der gemeinsame Spielausschuss informiert:

Der wechselseitige Einsatz von Spielern innerhalb einer Altersklasse ist auf insgesamt drei Spieler eingeschränkt und ist nach dem 31.03. eines jeden Jahres nicht mehr möglich !!

Vereine mit mehreren Teams in einer Altersklasse sind daher verpflichtet bis zum 31.03. eines jeden Jahres die Spielberechtigungen für Spielerinnen und Spieler für die jeweilige Mannschaft einzutragen. Die Spielerlisten werden danach fixiert! Änderungen können nur von den Staffelleitern vorgenommen werden. 
Kommen Teams der Verpflichtung nicht nach, wird jedes nach dem 31.03. stattfindende Spiel gegen sie gewertet.

Hier ein paar Beispiele für diese Anwendung:

Beispiel 1
Der Verein A nimmt mit drei Herrenmannschaften am Spielbetrieb im Freizeit- und Betriebssport teil. Der Spieler Mustermann ist Spieler der 1.Mannschaft und ist aber auch berechtigterweise in den Spielberechtigungslisten der anderen Mannschaften geführt. Ab dem 1.April ist aber der wechselseitiger Einsatz untersagt. Aus diesem Grund muss der Verein entscheiden, in welcher Mannschaft der Spieler 
Mustermann ab dem 01.04. spielen soll. Nur in dieser Spielberechtigungsliste darf er geführt werden und aus den anderen Listen ist er zu entfernen bzw. inaktiv zu setzen. Die Spielberechtigungsliste wird dann durch den Staffelleiter fixiert.

Beispiel 2
Der Verein B nimmt mit zwei Herrenmannschaften sowie zwei Ü30-Mannschaften am Spielbetrieb teil. Der Spieler Mustermann ist 34 Jahre alt. Für den Ü30-Bereich findet hier das Beispiel1 Anwendung. 
Allerdings darf der Spieler Mustermann ebenfalls in einer der beiden Herrenmannschaften geführt werden. Auch hier muss sich der Verein entscheiden, in welchen Spielberechtigungslisten der Spieler geführt wird. Auch hier werden zum 01.04. die Listen fixiert.

Für Nachfragen steht Uwe Jung vom VFF unter 01775240009 gerne zur Verfügung.

Der Schiedsrichterausschuss informiert

Der Schiedsrichteransetzer Bernd Kühne kann z.Zt. aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht wahrnehmen. Bis zu seiner vollständigen Genesung übernimmt Jens May dessen Aufgaben.
Als Vertreter für den Vertreter stehen Norbert Michallik und Klaus Weiglein zur Verfügung.

Hier die Kontaktdaten:
Jens May          0174 1752 735      Jens-May@t-online.de
Norbert Michallik 0176 614 55 062    norbert.michallik@t-online.de
Klaus Weiglein    0176 785 12 343    Klaus.Weiglein@vbf-berlin.de  + Festnetz: 030 601 41 26

Der Gemeinsame Spielausschuss informiert

Auswirkung und Maßnahmen des Spielausschusses anlässlich der
Klassentagungen 2022


Staffelgrößen
Für die Saison 2023/2024 wird im GF Herren, KF Herren und der Ü30 in den
Verbandsligen eine Staffelgöße auf 13/14 Mannschaften angestrebt. In allen anderen
Altersklassen und Staffeln wird eine 12er Staffelgröße angestrebt. Es ist allerdings die
jeweiligen Mannschaftsmeldungen zum Saisonbeginn ausschlaggebend.

Spielverlegungen
Ab der Saison 23/24 wird bei einem kurzfristigen Antrag auf eine Spielverlegung (48
Stunden vor Anpfiff) eine Gebühr in Höhe von 20 Euro für den antragenden Verein fällig.
Nichtantritt
Der Vorschlag, den § 16 Abs.4 SpO für diese Saison außer Kraft zusetzen, dafür
allerdings pro Halbsaison „2 Nichtantritte“ für den Punktspielbetrieb nur zuzulassen, wurde
abgelehnt.

Antrag Boxhagen und Ballcelona
Über den Antrag von Boxhagen den §14 Abs.2 SpO dahin zu ändern, dass bei
Punktgleichheit nicht die Tordifferenz sondern der direkte Vergleich gilt, wird auf einer
gemeinsamen außerordentlichen Versammlung BFV-Fz/VBF/VFF abgestimmt. Der Termin
der Versammlung wird zeitgerecht mitgeteilt.
Über den Vorschlag von Ballcelona, so zu verfahren wie beim BFV. „Tritt eine Mannschaft
bei einem Punktspiel auf der Spielstätte des Gegners nicht an, so wird das Rückspiel
wieder auf der Spielstätte des Heimvereins (wie Hinspiel) angesetzt, ist im Freizeitbereich
nicht umsetzbar (keine festen Plätze).

Vorschlag Ü50 Feuersozietät
Von der Feuersozietät wurde vorgeschlagen, kleinere Staffeln einzuteilen, z.B. mit 8
Mannschaften. Aus der jetzigen VL auf alle Staffeln verteilen, aus der LL ebenfalls. Nach
der Hin- und Rückrunde dann ein k.O.-system um die Meisterschaft. Des Weiteren sollte
nur in den Monaten August bis Oktober und April bis Juli gespielt werden.Für den
Vorschlag wird vom Spielbetrieb ein Vorschlag ausgearbeitet. Dieser wird dann den
Mannschaften/Vereinen der Ü50 im April 2023 zu einem gesonderten Treffen vorgestellt
und darüber abgestimmt.
Freitermin
Der Vorschlag die Antragsfrist eines Freitermins von 4 auf 2 Wochen herunterzusetzen,
wurde im Spielausschuss besprochen. Der Spielausschuss ist zu dem Entschluss
gekommen, dass diese Änderung aus technischen und administrativen Gründen
abgelehnt wird. Außerdem ist die Beantragung in der jüngsten Vergangenheit nicht genutzt
worden.

Uwe Jung (VFF)