Sperre Passwesen im DFBnet

Folgende Vereine wurden aufgrund ausstehender Zahlungen und nach Mahnung vom 15.12.2025 vom Berliner Fussball-Verband für das Passwesen im DFBnet gesperrt:

17012BSG KanoldGesperrt seit 07.01.2026
17013BSG BA ZehlendorfGesperrt seit 07.01.2026
17016BSG BahntechnikGesperrt seit 07.01.2026
17027BSG DRV BundGesperrt seit 07.01.2026
17034BSG BundesdruckereiGesperrt seit 07.01.2026
17050BSG FG SüdwestGesperrt seit 07.01.2026
17080BSG Stern BerlinGesperrt seit 07.01.2026

Erinnerung Bestandserhebung 2026

Folgende BSGen müssen noch ihre Bestandserhebung 2026 im DFBnet und beim LSB durchführen:

BSG ADC Krone e.V.
BSG Bahntechnik Berlin e. V.
BSG BA Zehlendorf
BSG Berliner Lehrer e.V.
BSG Berliner Sparkasse e.V.
BSG Berliner Volksbank e.V.
BSG Blau Gelb 51
BSG Bundesdruckerei
BSG BVG Omnibus BF.M
BSG Commerzbank Berlin
BSG Deutsche Bank
BSG DRVBUND
BSG Energie für Berlin e. V.
BSG FG Südwest e.V.
BSG Freiberger Lebensmittel GmbH
BSG Ideal Lebensversicherung a.G.
BSG KANOLD e.V.
BSG Rot-Schwarz 65
BSG Schultheiss Berlin
BSG SG BMF 07 e.V.
BSG SG Rot Weiß Tempelhof e.V.
BSG Stadler
BSG Stern Berlin e.V.
BSG SV Senat e.V.
BSG Team Goodlook Berlin 2012
BSG Wasser 75 e.V.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport informiert:

Sportstatistische Erhebung 2026
der förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen im Land Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie alle wissen, sind die als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen alljährlich aufgefordert, auf der Grundlage des § 5 Absatz 5 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz-SportFG) vom 06.01.1989 (GVBl. S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2021 (GVBl. S. 842), die sportstatistische Erhebung zu erstellen. Die Sportstatistik ist u. a. ein bewährtes Mittel, um als Land Berlin auch in Zukunft für alle Sporttreibenden bestmögliche Rahmenbedingungen vorhalten zu können.
Im Interesse einer einfacheren und schnelleren Übermittlung Ihrer Vereinsangaben zur Mitgliederstatistik (Stichtag 01.01.2026) bitte ich Sie, auch zukünftig zur Erfassung Ihrer Daten das Service-Portal des Landessportbundes Berlin e. V. (LSB) zu nutzen. Alle für Sie wichtigen Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landessportbundes Berlin e. V. unter „Service-Portal“, https://www.lsb-berlin.de/service-portal oder auf der Startseite im Service-Portal.
Der Zugang zum Service-Portal des LSB erfolgt mit den Ihnen schon bekannten Zugangsdaten unter https://portal.lsb-berlin.net. Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung im Service-Portal haben oder weitergehende Auskünfte benötigen, kontaktieren Sie bitte den Landessportbund Berlin e. V. entweder per E-Mail: vereinsservice@lsb-berlin.de oder unter der Telefonnummer 030 30002-288.
Unverändert ist der Termin zur Abgabe der Vereinsstatistik der
15. Januar 2026.
Diese Frist gilt es unbedingt einzuhalten, da Sie ansonsten für Ihren Verein die entgeltfreie Überlassung von Sportanlagen sowie die mögliche Gewährung von Zuschüssen gefährden.

Sofern Ihrerseits Hinderungsgründe vorliegen sollten, sich am Onlineverfahren des Landessportbundes Berlin e. V. zu beteiligen, informieren Sie mich bitte umgehend darüber. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, die Statistik auf dem von mir vorbereiteten Fragebogen händisch zu erstellen, jedoch gebe ich zu bedenken, dass Ihre Statistikmeldung ggf. dann für die Vergabestellen des Landes Berlin nicht einsehbar ist. Wenn Sie sich dennoch für die Papiervariante entscheiden sollten, senden Sie Ihre Anfragen hierzu bitte an folgende E-Mailadresse:
Sport-Foerderungswuerdigkeit@SenInnSport.Berlin.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Aaron Krai
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Siehe hierzu auch unsere Mitteilung vom 2. Dezember 2025: >> H I E R << auf unserer Homepage.

Neue Freistellungsbescheide an VBF übersenden

Aus gegebenen Anlass erinnern wir noch einmal daran, neue Freistellungsbescheide unmittelbar an unsere Geschäftsstelle zu übersenden. Wir leiten diese dann weiter an den BFV und den LSB. Dadurch ist gewährleistet, dass die aktuellen Freistellungsbescheide bei allen Verbänden zeitgerecht vorliegen und von euch nachträglich keine Kosten für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden kann.

Bestandserhebung 2026

Das neue Jahr 2026 klopft so langsam an die Tür und es wird Zeit für altbekannten Aufgaben:
die von allen so geliebte Bestandserhebung!
Stichtag der Erhebung ist der 01.01.2026.
Bis zum 15.01.2026 müssen die sportstatistischen Meldungen im DFBnet und im Service-Portal des LSB erfolgen.


Nach der Umstellung der Rechnungslegung durch den BFV, bei der jetzt neben der Grundgebühr zusätzlich für jedes aktive und passive Mitglied im DFBnet eine monatliche „Nutzungsgebühr“ erhoben wird, ist es besonders wichtig, dass diese Zahlen stimmen.
Erst wenn alle BSGen ihre Bestandserhebung im DFBnet gemacht haben, können auch wir die Gesamt-Bestandserhebung für den VBF erstellen. Davon wiederum sind mögliche Fördergelder abhängig.

Was ist also zu tun?
Kontrolliert im DFBnet im Bereich „Pass Online“ die Liste der aktiven Spieler „Spielerliste“ auf Richtigkeit. Sind vielleicht noch Spieler aktiv gemeldet, die bei euch schon gar nicht mehr aktiv sind oder sogar bereits aus der BSG ausgetreten sind ?
Schaut euch die Liste der Passiven Mitglieder an. Ist die noch aktuell ??

Pflegt dann im DFBnet in dem Bereich „Vereinsmeldebogen/Bestandserhebung Verein“ alle Mitglieder ein, differenziert nach Geburtsjahr / aktiv / passiv – männlich / weiblich

Prüft die Anzahl und korrigieren Sie gegebenenfalls.
Abschließend nicht vergessen auf „Speichern“ zu drücken.

Zur Kontrolle seht Ihr am Ende der Seite die Gesamtanzahl: z.B.

Damit sind die Mitgliederdaten für eure BSG beim BFV gemeldet.

Die statistische Bestandserhebung muss dann ebenfalls noch im Service Portal des LSB durchgeführt werden. Beachten die Hinweise des LSB auf deren Webportal. Dort ist alles beschrieben, inklusive dem Hochladen von Dateien und der Bestandsübernahme aus dem Vorjahr. Wenn Ihr dazu Fragen habt, könnt ihr euch gerne an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle oder an den Vorstand wenden.