Der Vorstand informiert

wir möchten Euch über den Abschluss der Gespräche mit dem BFV informieren.
Zuerst erinnern wir an die Beschlüsse des BFV auf dem außerordentlichen Verbandstag:

  • Erhöhung des Vereinsbeitrags im BFV um je 1 € pro Monat, beginnend ab 1. Juli 2025
  • Ab 1.7.2025 beträgt der monatliche Beitrag dann 12 € und steigt jedes Jahr um 1 € pro Monat (bis 2029)
  • Pro aktivem Spieler sind monatlich 0,50 € und pro passivem Spieler 0,02 € (beides netto plus MwSt.) zu zahlen
  • Die Schiedsrichtergebühren für den Punktspielbetrieb werden für alle Spiele des BFV, VFF und VBF nicht mehr auf dem Platz gezahlt, sondern über das DFBnet abgerechnet

Besprochen mit dem BFV, zusammen mit dem Vorstand des VFF, ist für den VBF folgendes:

  • Vereinsbeitrag des BFV bleibt so wie oben mitgeteilt
  • Der Beitrag für aktive Spieler wird für den VBF und VFF um 60% reduziert
  • Damit bezahlen alle BSGen pro aktiven Spieler 0,20 € netto pro Monat an den BFV
  • Damit werden die Kosten für das DFBnet und die Organisation des Spielbetriebs auf BFV-Seite gedeckt

Die Umsetzung ist wie folgt:

  • Der BFV ermittelt den Stand an aktiven und passiven Spielern an jedem 2. eines Monats aus dem DFBnet Eintrag der BSGen
  • Der VBF erhält eine monatliche Rechnung über den Vereinsbeitrag und die Gebühren für aktive und passive Spieler
  • Der VBF bezahlt die Rechnung beim BFV
  • Den Beitrag für Ihre BSG und die Spieler stellen wir Euch dann später gesondert und nicht monatlich in Rechnung
  • Für die Schiedsrichtergebühren erstellt der BFV eine monatliche Rechnung an alle Vereine, die wird direkt per BFV-Mail an Ihren Verein geschickt und muss beim BFV bezahlt werden. Dafür könnt Ihr auch das Lastschriftverfahren beim BFV einrichten

Was müsst Ihr tun:

  • Setzt alle Spieler, die nicht mehr aktiv in eurer Mannschaft spielen, im DFBnet auf passiv. Damit spart Ihr Kosten
  • Macht es am besten gleich, die erste Bestandserhebung ist am 2. Juli 2025 !!!
  • Prüft ab der neuen Saison euer BFV-Postfach auf die Schiedsrichter Abrechnung

Zur Information: VFF und VBF werden absolut gleich behandelt.

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