Neue Freistellungsbescheide an VBF übersenden

Aus gegebenen Anlass erinnern wir noch einmal daran, neue Freistellungsbescheide unmittelbar an unsere Geschäftsstelle zu übersenden. Wir leiten diese dann weiter an den BFV und den LSB. Dadurch ist gewährleistet, dass die aktuellen Freistellungsbescheide bei allen Verbänden zeitgerecht vorliegen und von euch nachträglich keine Kosten für die Nutzung von Sportstätten erhoben werden kann.

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