DFB gegen Lockdown bei den Amateuren

Bei den Vereinen würde es aus Sicht des Deutschen Fußball-Bundes mehrheitlich kein Verständnis für einen erneuten Lockdown im Amateurfußball geben. Das haben die beiden DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch und Peter Peters in ihrer Bilanz des Jahres 2021 bekräftigt. Die momentane Verbandsspitze verwies auf eine entsprechende Umfrage und betonte, bei aller weiterhin gebotenen Vorsicht habe speziell der organisierte Fußball als Freiluftsport mit seinen Hygienekonzepten nachgewiesen, keine Risikoquelle zu sein. Zudem sei die Unterstützung für die Impfkampagne des DFB laut einer Umfrage hoch, die Impfquote im Fußball sei höher als in der gesamten Bevölkerung in Deutschland.

Der Fußball trage dank seiner starken Vereinsstruktur und der Möglichkeit, die Gesundheit durch Bewegung zu fördern, zur Eindämmung der Pandemie bei. Beim DFB wird 2022 ein neuer Präsident gewählt. Seit dem Rücktritt von Fritz Keller wird der Verband interimsmäßig von Koch und Peters geführt.

(Quelle: Welt am Sonntag vom 26.12.2021)

Spielbetrieb des VBF wird vorerst ohne verschärfte Einschränkungen fortgeführt. 

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 23. November 2021 die Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Diese tritt am Samstag, den 27. November in Kraft.

Wichtig für uns ist, dass sich für die Sportausübung unter freiem Himmel keine weiteren Verschärfungen gibt.

Es gelten die gleichen Regeln, die schon seit dem 15. November gelten.

Während die Infektionsschutzmaßnahmen für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen weiter verschärft werden, sind die Sportausübung unter freiem Himmel sowie die Nutzung von Funktionsgebäuden wie Umkleidekabinen von den Änderungen nicht betroffen.

Der Freiluftspielbetrieb des BFV (und somit auch des VBF) wird somit vorerst ohne weitere Einschränkungen fortgeführt. 

Auszug aus der Verordnung für die Sportausübung unter freiem Himmel:

Folgende Punkte der Verordnung sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:

  • Sport im Freien ist auch bei Unterschreitung des Mindestabstands bei der Sportausübung weiterhin ohne Nachweis von Impfung/Test erlaubt.
  • Für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage gilt eine 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine zusätzliche Testpflicht besteht nicht.
    Die Mindestabstände sollten möglichst eingehalten werden.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen jedoch negativ getestet sein (nur PCR-Test zulässig, nicht älter als 48 Stunden).
  • Toiletten, die über einen direkten Zugang vom Außenbereich einer Sportanlage (kein Betreten eines Durchgangs oder Funktionsgebäude zum Betreten notwendig) betreten werden können, fallen nicht unter die erweiterten 2G-Bedingungen. Sie können auch ohne das Erbringen eines Nachweises betreten werden. Es gilt allerdings die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich. Der BFV stellt seinen Mitgliedsvereinen dafür die kostenlose BFV Service-App zur Verfügung
  • Grundsätzlich besteht die Option, die Nutzung von Freiluft-Sportanlagen einschließlich der Durchführung von sportlichen Wettkämpfen unter die 2G-Bedingung (Zugang nur für Geimpfte und Genesene – gilt für alle Anwesenden) zu stellen. Dies muss jedoch zwingend vorab mit dem zuständigen Sportamt abgesprochen werden. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin abseits der Sportausübung. Die Vereine/Ausrichter tragen die Verantwortung für die durchgehende Einhaltung der 2G-Vorgaben. Teilnehmende an sportlichen Wettkämpfen sind von den 2G-Vorgaben ausgenommen, sofern sie einen negativen Test vorweisen können.

Die gesamte Verordnung und alle Einzelheiten dazu sind nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Berliner Fußballverband (BFV) hat gewählt

Auf dem heutigen Ordentlichen Verbandstag des BFV wurde Bernd Schultz mit 71 % der gültigen Stimmen in seinem Amt als Verbandspräsident bestätigt.
Von den 117 abgegebenen Stimmen fielen bei 3 Enthaltungen 81 Stimmen auf Bernd Schultz und 33 Stimmen auf die Gegenkandidatin Gabi Papenburg.
Der VBF gratuliert dem alten und neuen Präsidenten und seinem Team zu diesem Wahlerfolg und freut sich auf weitere Jahre enger Zusammenarbeit.

Mannschaftsmeldungen für die Saison 2021/2022 nur noch online

Nach der erfolgreichen Einführung des Onlinespielberichtes im Betriebsfußball gehen wir nun den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung des Spielbetriebes und werden den Meldebogen für die Saison 2021/2022 nur noch Online anbieten. Wir bitten Euch deshalb ab sofort nur noch die Onlineversion zu nutzen und alle Vereins- und Spielerinformationen einzupflegen. Dazu noch einmal die Bitte, auch die Fotos der Spieler hochzuladen und aktuell zu halten.
Dieser Onlinespielbericht wurde zwar vom Berliner Fußballverband bereits am Montag, den 17. Mai 2021 geöffnet, wir möchten Euch jedoch bitten erst im Laufe der nächsten Woche (nach Pfingsten) mit der Eingabe zu beginnen, da wir im DFBnet noch auf ein Update für die Ligaregeln warten.
Solltet Ihr die Daten schon vorher eingeben wollen, könnt Ihr dies tun, werdet dann aber in der Spielberechtigungsliste im Spielerpool keine Spieler zur Auswahl haben!

Der Meldebogen ist verfügbar bis zum Mittwoch, den 30. Juni 2021.

Bei Fragen oder Problemen wendet Euch bitte (ab nächster Woche) an Peter Gutthat oder Norbert Michallik vom Spielausschuss (SpA).

Vielen Dank!

Benjamin Meißner (1. Vorsitzender)

Veränderungen in der Geschäftsstelle

Wir verabschieden uns im Mai schweren Herzens von unserer langjährigen Mitarbeiterin Elke Hoth, die seit 2000 das Gesicht der Geschäftsstelle und unseres Verbandes entscheidend mit geprägt hat. Wir bedauern diesen wirtschaftlich notwendigen Schritt sehr und wünschen ihr für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute. Ihr letzter Arbeitstag wird am 27. Mai 2021 sein.
Aufgrund der aktuellen Situation werden wir keine neue Vollzeitkraft, sondern zwei geringfügig Beschäftigte einstellen. Eine Stellenanzeige wird hierzu zeitnah veröffentlicht.

Der Vorstand

Abbruch der Saison 2020 / 2021 sowie der Pokale 2020/2021 und 20

Aufgrund der seit Frühjahr 2020 anhaltenden Corona-Pandemie konnten in der Spielzeit 2020/2021
trotz zwischenzeitlicher Lockerungen nur bis zu sechs Spieltage von den Mannschaften absolviert
werden. Auch die im Frühjahr angesetzten Pokalfinale 2020/2021 mussten abgesagt werden. Da bis
zum Beginn der Sommerferien nur noch wenige Wochen verbleiben und eine Besserung der
pandemischen sowie der politischen Rahmenbedingungen nicht absehbar sind, hat der Vorstand des
VBF in Zusammenarbeit mit dem Spielausschuss (SpA) das Ende aller laufenden Wettbewerbe
beschlossen. Die geschieht auch, um unbelastet in die neue Saison 2021/2022 gehen zu können.
Der Beschluss im offiziellen Wortlaut:

  1. Der Spielbetrieb der Saison 2020/2021 im VBF wird ersatzlos eingestellt.
    Es gibt in der Saison 2020/2021 keine Meister, Staffelsieger, Auf- oder Absteiger.
  2. Die Pokale 2020/2021 im VBF werden per sofort beendet.
    Es gibt in der Saison 2020/2021 keine Pokalsieger.
  3. Die Pokale 2019/2020 im VBF werden per sofort beendet.
    Die jeweiligen Finalisten werden zu Pokalsiegern 2019/2020 ernannt.
    Franz-Zemke-Pokal (Ü60): SG BAC/Wasser 75 A & BSG BA Reinickendorf A
    Willi-Gerke-Pokal (Ü50): BSG boeba.Citi 68 & FC Oldie
    Vattenfall-Pokal (Ü38): SG Raddatz & BMW Motorrad A

Wir wünschen allen im Verband organisierten Vereinen mit ihren Sportkameraden weiterhin alles Gute
und hoffen darauf, nach den Sommerferien eine neue und unbelastete Spielzeit starten zu können.
BLEIBT GESUND!
Der Vorstand