Senat erteilt die Freigabe für den BFV-Spielbetrieb

Nachdem bereits in der letzten Wochen der Trainingsbetrieb mit Kontakt vom Innensenator (SenInnDs) freigegeben worden war, hat der Berliner Senat nunmehr in seiner Sitzung vom 21.07.20 (Veröffentlicht am 24.07.20) dem Antrag des Berliner Fußball-Verbandes zugestimmt und eine Freigabe für den Wettkampfspielbetrieb im BFV-Bereich zum 21. August 2020 beschlossen.
Mit dem lang erwarteten Senatsbeschluss steht nun auch der Startzeitpunkt der Spielzeit 2020/2021 für den Betriebs- und Freizeitfußball fest.
Ein entsprechender Rahmenterminplan wird in den nächsten Tagen hier auf unserer HP veröffentlicht.

Eine Regelung für Testspiele wird in der aktualisierten Verordnung des Berliner Senates nicht explizit benannt. Der Berliner Fußballverband veröffentlicht jedoch Informationen, in denen „wettkampfähnliche Trainingsformen“ ab dem 25. Juli zulässig sind.
Die Bezirksämter stellen dafür auch entsprechend die Plätze zur Verfügung.

Die wichtigsten Punkte für den Berliner Fußball in der Übersicht:

  • Die Durchführung von wettkampfnahen Trainingsformen, zu denen ausdrücklich auch Testspiele gegen andere Mannschaften zählen, ist mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung gestattet. Dabei gilt, dass das Training in festen Gruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams stattfinden darf. Zuschauer sind bei Testspielen bis einschließlich 20. August 2020 nicht zugelassen.
  • Die Durchführung des Wettkampfbetriebs  wird ab dem 21. August 2020 zugelassen.
  • Ab dem 21. August 2020 dürfen Fußballspiele auch mit Zuschauern stattfinden.
  • Sowohl bei der Durchführung des Trainingsbetriebs als auch im Wettkampfbetrieb besteht die Pflicht, sich an das gültige Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Dachverbands zu halten. Das vom BFV ausgearbeitete Konzept (siehe unten) ist Bewilligungsgrundlage für die Freigabe des Spielbetriebs und gilt daher zwingend für alle Berliner Fußballvereine.
  • Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation wurde auch für die Sportplätze wieder eingeführt.
  • In Umkleidekabinen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. und zur Einhaltung der Abstandsregeln. Ein Beispiel zur Orientierung: eine gerade Umkleidebank von sieben Metern Länge kann von vier Personen genutzt werden. Auch in den Duschen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin einzuhalten.

Alle Planungen der Saison 2020/2021 stehen aber weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Verfügungslagen den Spielbetrieb ermöglichen. Sollte die Infektionsentwicklung den avisierten Saisonstart nicht zulassen, werden die betroffenen Spieltage entsprechend verlegt werden müssen.

Das Hygienekonzept des BFV ist hier zu finden: 
Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs (Download-PDF)

Die gesamte Infektionsschutzverordnung ist hier zu finden: 
Senat von Berlin SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

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