Der Spielausschuss des VFF/VBF weist auf § 16 (8) der Spielordnung hin !

Der Spielbetrieb wird bekanntlich gemäß der Spielordnung des VFF durchgeführt.
Der Spielausschuss weist zum Ende der Saison noch einmal auf §16 (8) der Spielordnung hin:
Tritt eine Mannschaft an den letzten 4 effektiv stattfindenden Spielen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantreten pro nicht angetretenem Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus: die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.

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