Die Spielordnung und die Rechts- und Verfahrensordnung des VFF, nach der wir den gemeinsamen Spielbetrieb durchführen, hat zur neuen Saison einige Änderungen per Verwaltungsanordnungen erfahren.
Diese betreffen unter Anderem veränderte „Strafen“ bei Nichtantritten, zurückziehen von Mannschaften wegen dreimaligen Nichtantritts, Nichtantritt in den letzen vier Saisonspielen, Spielverlegungen und Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung.
Im einzelnen sind dies wie folgt:
Betroffene Ordnung/Satzung
§ 16 (5) SpO
Text alt
(5) Bei Spielverzicht oder Nichtantreten wird dem Verein eine Ordnungsstrafe von € 30,00 auferlegt
Text neu
(5) Bei Spielverzicht oder Nichtantreten wird dem Verein eine Ordnungsstrafe auferlegt. Beim 1. mal € 30,00,beim 2. mal € 50,00,beim 3. mal € 70.00
Betroffene Ordnung/Satzung
§ 16 (6) SpO
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(6) Wird eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurückgezogen, sind 120,00 € Strafe zu zahlen. Wurde bereits eine Strafe nach Absatz 5 dieses Paragraphen ausgesprochen, ist diese auf die 120,00 € anzurechnen.
Text neu
(6) Wird eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb zurückgezogen, sind 120,00 € Strafe zu zahlen.
Betroffene Ordnung/Satzung
§ 16 (8) SpO
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(6) Tritt eine Mannschaft in den letzten 4 Spieltagen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantritt pro nicht angetretenem Spiel ein Punkt abgezogen. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus. Die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.
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(6) Tritt eine Mannschaft in den letzten 4 Spieltagen einer Saison nicht an, so wird neben der Geldstrafe für Nichtantritt pro nicht angetretenem Spiel drei Punkte abgezogen, maximal 6 Punkte. Der Punktabzug wirkt sich in der nächsten Saison aus. Die Mannschaft startet mit entsprechender Minuspunktzahl.
Betroffene Ordnung/Satzung
§ 17 SpO
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Scheidet eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb aus, d.h. wird sie gestrichen, suspendiert oder zurückgezogen, gilt hinsichtlich der Spielwertungen folgendes:Es wird die komplette Hinrunde gewertet, sofern die Mannschaft diese gespielt hat.Die Hinrunde für eine Mannschaft endet, wenn sie gegen jeden Gegner einmal gespielt hat bzw. ein Spiel für oder gegen sie gewertet wurde. Alle Spiele der Rückrunde werden dann mit 0:6 Toren gewertet.Scheidet die Mannschaft vor dem Ende der Hinrunde aus, werden alle Ergebnisse annulliert.
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Scheidet eine Mannschaft aus dem laufenden Spielbetrieb aus, d.h. wird sie gestrichen, suspendiert oder zurückgezogen, werden alle Ergebnisse annulliert.
Betroffene Ordnung/Satzung
§ 22 SpO
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Text neu
(4) Ein Spiel darf auf Wunsch der Teams max. 2x verlegt werden.
Änderungen der Rechtsordnung siehe weiter auf Seite 2 (Page 2)