Pflicht zur Einrichtung des BFV-Postfach

Aus aktuellem Anlass weist der Vorstand noch einmal darauf hin, dass alle BSGen gem. Punkt 8 der aktuellen Beitrags- und Gebührenordnung des VBF verpflichtet sind ein BFV-Postfach einzurichten und mindestens einmal in der Woche die Posteingänge zu kontrollieren.

Über dieses Postfach erhalten alle BSGen ihre Rechnungen vom BFV , die durch die Nutzung des DFBnet (z.B. Anmeldung neuer Spieler) anfallen. Auch der VFF versendet darüber alle Strafgebühren.
Der BFV achtet sehr genau auf die Einhaltung der Zahlungsfälligkeiten und erhebt konsequent Mahngebühren.
So wurde in dem aktuell vorliegenden Fall einer BSG aus einer 5,- € Rechnung am Ende ein 50,- € Mahnbescheid !!

Dazu muss beim BFV ein Antrag gestellt werden.
Dieser kann H I E R ausgefüllt und zur Unterschrift ausgedruckt werden. Dort können auch noch einmal die Nutzungsbedingungen eingesehen werden.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des VBF, bzw. Manuel Ziebarth vom VFF jederzeit zur Verfügung.

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